Anhängelasten

Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren (alte Ausführung), und zwar:

gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z..B. Ihre Anhängelast 1000kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren.

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein. Sie dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten. Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger. Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech oder auch an der Heckklappe.